Grundlagen Stottertherapie

SAM 4111

In der Therapie müssen wir den ganzen Menschen sehen. Es ist wichtig an allen betroffenen Bereichen zu arbeiten:

• Verbesserung der Sprechmotorik mit Abbau von Stotterreaktionen

• Entwicklung von Kompetenzen, die flüssiges Sprechen ermöglichen

• Abbau von Vermeidung, Sprechangst und negativen, abwertenden Gefühlen

• Entwicklung von neuen Kommunikationskompetenzen

Ein wichtiger Teil der Therapie ist die Begleitung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in reale Sprechsituationen. Wir kümmern uns intensiv um die Belange unserer Patienten und versuchen sie aktiv dabei zu unterstützen, die gelernten neuen Techniken und Verhaltensformen in den Alltag zu übertragen. So ist uns bei Schulkindern und Jugendlichen ein Austausch und Kontakt mit der Schule sehr wichtig. Wir bieten Beratung und, wenn gewünscht, Besuche in der Schule an. In der Stottermodifikationstherapie arbeiten wir direkt am Stotterereignis. Es wird eine Veränderung der gestotterten Anteile des Sprechens angeleitet. Vorhandenes flüssiges, also ungestörtes, natürliches Sprechen wird nicht verändert. Ein möglichst hohes Maß an unangestrengtem und natürlichem Sprechen ist das Ziel der Therapie. Unsere Patienten und ggf. ihre Bezugspersonen sollen langfristig zu Experten ihres Stotterns werden und ihren eigenen Weg zu ihrem Sprechfluss finden. Dazu führen wir Übungen zur Verbesserung der motorischen Steuerung der Sprechbewegungen durch. Ermutigung, Selbstüberwindung und der Aufbau von Selbstbewusstsein gehen damit einher. Die von uns angebotenen Stottertherapien richten sich nach dem Van-Riper-Konzept. Dies ist eine Stottermodifikationstherapie, die von vielen Therapeuten (Andreas Starke, Hartmut Zückner, Peter Schneider, Patricia Sandrieser, Bettina Dölle, Ruth Ezeh, Marko Röhrs und Claudia Tasch) ständig weiterentwickelt wird. Die Therapie ist auf die jeweiligen Altersgruppen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen abgestimmt. Wir führen diese Formen der Therapie mit guten Ergebnissen seit vielen Jahren durch. Die Kosten werden nach ärztlicher Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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